Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hundetagesstätte
Service für 4 Pfoten
Inhaberin Martina Vogele und Mitarbeiter/innen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hundetagestätte
Vorwort: „HuTa“ = Hundetagesstätte von Inhaberin Martina Vogele und ihrer Mitarbeiter/innen vom „Service für 4 Pfoten“
§1 Der Tierhalter/Eigentümer versichert, dass sein Tier keine ansteckenden Krankheiten hat, frei von Parasiten und laufend schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
§2 Der Tierhalter/Eigentümer versichert, dass sein(e) Tier (Tiere) eine spezielle Haftpflichtversicherung hat (haben). Die Versicherungspolice ist auf Nachfrage vorzulegen.
§3 Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
§4 Die „HuTa“ verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
§5 Hält die „HuTa“ eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt ein, dass die „HuTa“ das Tier im Auftrag des Eigentümers, auf dessen Rechnung, in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierbei entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer.
§6 Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit in der „HuTa“ erleiden könnte, übernimmt die „HuTa“ keine Haftung, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die „HuTa“ übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch Spielen, Toben und beim Spaziergang im Freien nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/Wildtiere), es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ebenso wenig übernimmt die „HuTa“ Haftung für verlorengegangene/beschädigte Halsbänder/Geschirre oder am Hund befestigte Marken.
§7a Richtet der Hund in der „HuTa“ oder bei der Beförderung des Hundes Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, zerstörte Hundekissen, zerstörte Einrichtungsgegenstände etc.) so haftet hierfür der Tierbesitzer/Eigentümer. Richtet der Hund außerhalb des Betreuungsgeländes Schäden an, z.B. bei Unternehmungen oder Spaziergängen, so haftet hierfür der Tierbesitzer/Eigentümer außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§7b Falls der Hund in der „HuTa“ übermäßiges Verhalten zeigt, das einen erhöhten Reinigungsaufwand bedarf, (z.B. Indoor Markieren, Indoor Urinieren, Indoor Koten, Indoor/Outdoor Desinfektion nach Entdecken einer ansteckenden Krankheit wie z.B. Giardien, Ungezieferbefall usw., etc.) so haftet hierfür der Tierbesitzer/Eigentümer und willigt jetzt schon ein, die entstandenen Kosten dafür zu übernehmen. Je nach Zeitaufwand zwischen 10€ - 100€ pro Vorfall/Tag.
§7c Sollte während der Betreuungszeit eine ansteckenden Krankheit festgestellt werden, muss gewährleistet sein, dass der Hund im Notfall innerhalb 2 Stunden abgeholt werden kann. Das führt zur sofortigen Beendigung der Betreuung, außer es wurde gesondert etwas schriftlich vereinbart.
§8 Für Schäden die das Tier an Dritten (Hunde/Menschen/andere Tiere) anrichtet, haftet allein der Tierhalter/Eigentümer es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§9 Es werden nur sozial verträgliche Hunde in die Betreuung genommen. Soziale Unverträglichkeit führt zur sofortigen Beendigung der Betreuung, außer es wurde gesondert etwas schriftlich vereinbart.
§10 Läufige Hündinnen können in der „HuTa“ nicht betreut werden. Sollte eine Hündin während der Betreuung läufig werden, muss gewährleistet sein, dass die Hündin im Notfall noch am selben Tag abgeholt werden kann. Die „HuTa“ schließt sämtliche Haftung für Trächtigkeit hiermit aus. Die Betreuung endet dann und kann erst wieder nach Ende der Läufigkeit fortgesetzt werden. (§15a kommt nicht zum Einsatz. Für ABO Verträge gilt die Sonderklausel)
§11 Zur Durchführung der Betreuungstätigkeit ist die „HuTa“ auf die Speicherung von Daten des Auftraggebers angewiesen. Hierzu ist das Ausfüllen des Anmeldebogens nötig. Diesbezüglich sichert die „HuTa“ dem Auftraggeber vertraulichen Umgang mit diesen Daten zu. Daten der Auftraggeber werden nur in dringenden Fällen an den/die in Frage kommenden Tierarzt/Tierklinik oder an vorher mit dem Auftraggeber vereinbarten Vertrauenspersonen weitergegeben.
§12 Die Vergütung für die Betreuung ist je nach Vereinbarung nach Erbringung der Leistung fällig, oder in Verbindung mit einer vorherigen Anzahlung. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehalter/Eigentümer definiert und schriftlich festgehalten. Sollte das Geld auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt werden, behalte ich mir das Recht vor, weitere vereinbarte Betreuungen zu stornieren.
§13 Die Schlüsselübergabe wird beim Erhalt und bei Rückgabe schriftlich festgehalten. Wenn der Hund während der Abwesenheit des Eigentümers abgeholt oder gebracht werden soll, haftet der Service für 4 Pfoten und seine Mitarbeiter/innen nicht für Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Der Service für 4 Pfoten und seine Mitarbeiter/innen haften nicht für Schlüssel (außer es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor), Halsbänder, Geschirre, Leinen und sonstige vom Hund mitgebrachte Gegenstände.
§14 Zivilrechtliche Schadenhaftung schließt der Service für 4 Pfoten vertraglich aus.
§15a Vom Tierhalter/Eigentümer ausgehende Absagen von schriftlich (Papier/digital) vereinbarten Terminen kann ohne Angabe von Gründen spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, wird diese Frist unterschritten, behält sich die „HuTa“ das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes zu erheben, da der Termin sonst hätte anderweitig vergeben werden können.
Ausgenommen davon sind Tierhalter/Eigentümer die eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung (ABO) haben.
§15b Von der „HuTa“ ausgehende Absagen von vereinbarten Terminen kann ohne Angabe von Gründen spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen.
In wichtigen Fällen aber auch kurzfristiger wie z.B. plötzlicher Krankheit aller Mitarbeiter, schwerer Unfall oder Tod von Martina Vogele oder einer der Mitarbeiter/innen, Ausbruch einer ansteckenden Hundekrankheit, durch Umwelteinflüsse beschädigtes Gelände oder Gebäude, Brandschaden an Gelände oder Gebäude oder sofortige Schließung des Veterinär-, oder Ordnungsamtes aus welchen Gründen auch immer.
Ausgenommen davon sind Tierhalter/Eigentümer die eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung (ABO) haben.
§16 Die Betreuung kann unter der Beachtung von §15a und §15b von beiden Seiten jederzeit beendigt werden außer es wurde etwas anderes gesondert, schriftlich vereinbart. (Abo)
Kadenzhofen, den______________ zur Kenntnis genommen:__________________________