Service für 4 Pfoten
Service für 4 Pfoten

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hundetagesstätte

 

 

Service für 4 Pfoten

Inhaberin Martina Vogele und Mitarbeiter/innen

 

 

 

§ 1 - Betreuungsvertrag

 

Mit der Anmeldung für Hundehalter kommt ein Betreuungsvertrag zwischen dem Service für 4 Pfoten und dem Hundehalter zustande. Der Betreuungsvertrag kommt auch zustande, wenn die Vertragsparteien sich mündlich darauf verständigen, Vereinbarungen per E-Mail, Whatsapp oder Messenger o. ä. treffen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

 

Inhalt des Vertrages ist die Betreuung des Hundes nach den vereinbarten Zeiten. Die Betreuung wird unter Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie dessen Nebenbestimmungen durchgeführt. Service für 4 Pfoten verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen.

Über die Betreuung des jeweiligen Hundes wird der Halter ausführlich informiert und beraten. In diesem ersten Gespräch können sämtliche Fragen mündlich geklärt werden, wobei sich Service für 4 Pfoten verpflichtet, die Hinweise des Halters zum jeweiligen Hund (Futter, Krankheiten, Vorlieben, Verhaltensmuster o. ä.) eine verhaltens- und artgerechte Betreuung kann nur gewährleistet werden, wenn der Halter hierzu umfassend informiert und auf Besonderheiten des jeweiligen Hundes hinweist.

 

Es werden  nur sozialverträgliche Hunde in die Betreuung genommen. Soziale Unverträglichkeit führt zur sofortigen Beendigung der Betreuung, wobei Service für 4 Pfoten allein hierüber entscheidet.

 

Läufige Hündinnen können in der HuTa nicht betreut werden. Sollte eine Hündin während der Betreuung läufig werden, muss die Hündin noch am selben Tag abgeholt werden können. Service für 4 Pfoten schließt sämtliche Haftung für Trächtigkeit aus. Die Betreuung kann erst nach Ende der Läufigkeit fortgesetzt werden, es sei denn, es liegt eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor.

 

Sollte der Hund in der HuTa gesundheitliche oder psychische Störungen zeigen, oder aber bei seiner Eingewöhnung Probleme bekommen, unterrichtet Service für 4 Pfoten den Halter unverzüglich. Der Halter verpflichtet sich, eine Telefonnummer zu hinterlassen, auf der er immer erreichbar ist, während der Betreuungszeit. Sollte der Hund erkranken, sodass eine tierärztliche Behandlung notwendig wird, willigt der Halter bereits schon jetzt ein, dass Service für 4 Pfoten das Tier im Auftrag des Halters und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Für die Betreuung in der HuTa ist eine Vergütung geschuldet. Diese wird im Einzelnen mit dem Halter vereinbart. Ebenso wie die Fälligkeit der Vergütung.

 

Für die Betreuung ist eine Vergütung nach Vereinbarung zu zahlen. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet.

 

Bei Zahlungsrückständen ist Service für 4 Pfoten berechtigt, den Hund nur bei Zahlung auf Vorkasse zu nehmen. Auch die Herausgabe des Hundes kann von der Zahlung der offenen Vergütung abhängig gemacht werden. Weiter vereinbarte Betreuungen können bei Nichtzahlung auch kurzfristig storniert werden.

 

 

 

 

 

Auf Vereinbarung übergibt der Halter einen Schlüssel an Service für 4 Pfoten, um den Hund beim Halter abzuholen. Erhalt und Rückgabe des Schlüssels werden schriftlich festgehalten.

Für Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung übernimmt Service für 4 Pfoten keine Haftung, es sei denn es liegt Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor.

 

 

§ 2 - Kündigung des Vertrages

 

Der Hundehalter kann den Vertrag (HuTa) schriftlich (Papier/digital) ohne Angaben von Gründen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kündigen. Sollte diese Frist unterschritten werden, behält sich Service für 4 Pfoten vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes zu erheben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Platz sonst hätte anderweitig vergeben werden können und kein entsprechender Ersatz gefunden wird.

 

Service für 4 Pfoten kann vereinbarte Termine (HuTa) kurzfristig, d.h. bis zu 24 Stunden vorher, absagen. Die Absage kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Schadensersatzansprüche sind bei einer Kündigung ausgeschlossen.

 

Insbesondere kann Service für 4 Pfoten den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen absagen, insbesondere wenn der Hund gesundheitliche oder psychische Störungen zeigt. Z.B. Verhaltens-auffälligkeiten über ein erträgliches Maß, vorher nicht mitgeteilte Eigenschaften des Hundes wie soziale Unverträglichkeit, Bissigkeit, Leinenaggression, Futterneid, Markierverhalten im Wohnbereich, übermäßiges Bellen o.Ä.

 

Sollte dem Halter des Hundes nicht möglich sein, seinen Hund anderweitig unterzubringen, steht es Service für 4 Pfoten frei, den Hund in eine andere Unterbringungsmöglichkeit zu übergeben. Der Halter trägt die vollständigen Kosten gegenüber Service für 4 Pfoten sowie darüber hinaus die weiteren Kosten für die Ersatzunterbringung.

 

Der Betreuungsvertrag endet automatisch, sollte eine ansteckende Krankheit festgestellt werden. Für diesen Fall muss gewährleistet sein, dass der Hund im Notfall innerhalb von zwei Stunden abgeholt werden kann. Abweichende schriftliche Vereinbarungen sind möglich.

 

Eine Absage von vereinbarten Terminen kann im Notfall auch ohne Einhaltung einer Frist abgesagt werden, wie z.B. plötzlicher Krankheit aller Mitarbeiter von Service für 4 Pfoten, schwerer Unfall/Erkrankung von Martina Vogele oder vom Mitarbeiter/innen, Ausbruch einer ansteckenden Hundekrankheit, durch Unwetter beschädigtes Gelände oder Gebäude, Brandschaden am Gelände oder Gebäude, sofortige Schließung durch das Veterinär- oder Ordnungsamt oder aus ähnlich schweren Gründen. Abweichende schriftliche Vereinbarungen hierzu sind möglich.

 

 

§ 3 - Haftung

 

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und frei von Parasiten ist. Er versichert weiter, dass der Hund hinreichend schutzgeimpft und entwurmt ist. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

 

 

 

 

 

 

Der Halter versichert, dass der Hund haftpflichtversichert ist. Eine Kopie der Versicherungspolice ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen. Der Halter haftet während der gesamten Betreuungszeit gemäß § 833 BGB als Tierhalter.

 

Service für 4 Pfoten übernimmt während der Betreuung keine Haftung für Schäden, die das Tier erleiden könnte, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Service für 4 Pfoten übernimmt keine Haftung für Verletzungen des Hundes, die durch Spielen/Toben oder beim Spazieren im Freien nicht auszuschließen sind, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für verloren gegangene, beschädigte Halsbänder oder Geschirre oder am Hund befestigte Marken wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

 

Der Halter haftet für durch den Hund verursachte Schäden in den Betreuungsräumlichkeiten oder im Fahrzeug von 4 Pfoten (z.B. zerbissene Autoinneneinrichtung, beschädigte Hundekissen etc.). Der Halter haftet auch für Beschädigungen außerhalb des Betreuungsgeländes, beispielsweise bei Unternehmungen oder Spaziergängen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

 

Sollte der Hund während der Betreuung sozial unverhältnismäßiges Verhalten zeigen, das einen erhöhten Reinigungsaufwand bedarf (z.B. Indoor-Markierung, Indoor-Urinieren, Indoor-Koten, Indoor-/Outdoor-Desinfektion nach Entdeckung einer ansteckenden Krankheit wie Giardien, Ungezieferbefall etc.) haftet der Halter für den erhöhten Aufwand. Hierfür fallen Kosten, je nach Zeitaufwand zwischen 10 bis 100 € pro Vorfall/Tag an.

 

 

§ 4 - Tierarztkosten

 

Hält die HuTa eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt ein, dass die HuTa das Tier im Auftrag des Eigentümers, auf dessen Rechnung, in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierbei entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer.

 

 

§ 5 - Sonderregelungen bei läufigen Hündinnen

 

Läufige Hündinnen können nicht betreut werden. Hiervon gibt es keine Ausnahmen. Eine bereits geleistete Anzahlung wird innerhalb von fünf Tagen zurückerstattet.

 

Service für 4 Pfoten ist nicht verpflichtet, eine bereits läufige Hündin zur Betreuung anzunehmen. Der bereits vereinbarte Termin entfällt ersatzlos. Service für 4 Pfoten ist nicht verpflichtet, eine Ersatzbetreuung zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus auch nicht für evtl. Schäden des Halters aufzukommen.

 

Sollte eine Hündin während der Betreuung läufig werden, muss der Halter sicherstellen, dass die Hündin noch am selben Tage abgeholt werden kann. Wird die Hündin vom Halter nicht abgeholt, ist Service für 4 Pfoten berechtigt, die Hündin in eine Ersatzeinrichtung zu bringen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt allein der Halter. Für diesen Fall sind 50 % der vereinbarten Betreuungsgebühren fällig.

 

 

 

 

 

 

 

§ 6 - Zahlungsvereinbarung bei Stornierungen der Pension durch den Tierhalter/Eigentümer

 

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (Papier/Digital). Die Stornierungsgebühr ist folgendermaßen gestaffelt:

 

Bis 8 Wochen vor der geplanten Betreuung: Ohne Abzug der geleisteten Anzahlung.

Bis 4 Wochen vor der geplanten Betreuung: 30 % der geleisteten Anzahlung werden einbehalten.

Bis 14 Tage vor der geplanten Betreuung: 50 % der geleisteten Anzahlung werden einbehalten.

Bis 7 Tage vor der geplanten Bereuung: 70 % der geleisteten Anzahlung werden einbehalten.

Bei Storno 24 Stunden vor der geplanten Betreuung: 100% der geleisteten Anzahlung werden einbehalten.

 

§ 7 - Datenschutz

 

Zur Durchführung der Betreuungstätigkeit ist die HuTa auf die Speicherung von Daten des Auftraggebers angewiesen. Hierzu ist das Ausfüllen des Anmeldebogens nötig. Diesbezüglich sichert die HuTa dem Auftraggeber vertraulichen Umgang mit diesen Daten zu. Daten der Auftraggeber werden nur in dringenden Fällen an den/die in Frage kommenden Tierarzt/Tierklinik oder an vorher mit dem Auftraggeber vereinbarten Vertrauenspersonen weitergegeben.

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages/AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

 

Stand Juni 2019

Für eine unverbindliche

Kontaktaufnahme:

 

Service für 4 Pfoten

Martina Vogele

 

0162-2014027

(schicken Sie mir lieber eine Nachricht)

 

info@service-fuer-4-pfoten.com

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